Sippenregeln

1. Die Sippe

… steht bei jedem Sippenmitglied an 1. Stelle. Schwerwiegende Vergehen gegen die Sippe und Sippenmitglieder haben die Verbannung aus der Sippe zur Folge.
Die Sippe besteht aus freien Männern und Frauen. Sie sind innerhalb der Sippe gleichrangig. Eine Weisungsbefugnis besteht nur innerhalb einer ausgeübten Funktion (z.B. Ausbilder, Koch).

2. Der Jarl

… ist das Oberhaupt (Anführer) der Sippe. Er sorgt für die Einhaltung der Sippenregeln und wird von der Sippe auf unbestimmte Zeit gewählt. Er bestimmt zweckmäßigerweise einen Stellvertreter, der in seiner Abwesenheit die Sippenführung übernimmt.
Der Jarl kann bei einem Thing durch Mehrheitsbeschluss abgewählt werden.
Weiterhin steht es jedem freien Mann zu, den Jarl in einem Zweikampf herauszufordern. Unterliegt der Jarl, bestimmt die Sippe einen neuen Anführer.

3. Der freie Mann

… ist ein vollwertiges Mitglied der Sippe. Er hat ein Stimmrecht und das Recht in der Öffentlichkeit Waffen zu tragen. Er vertritt seine Familie nach außen und schwört dem Jarl, aber vor allem der Sippe und den Göttern die Treue.

4. Die freie Frau

… ist ebenfalls ein vollwertiges Mitglied der Sippe. Sie hat jedoch nur ein Stimmrecht, wenn sie keinen freien Mann an ihrer Seite hat. Auch sie schwört dem Jarl, aber vor allem der Sippe und den Göttern die Treue.
Freie Frauen, welche einen freien Mann an ihrer Seite haben, übernehmen dessen Rechte und Pflichten in dessen Abwesenheit.

5. Unfreie (Anwärter)

… Männer und Frauen sind keine Mitglieder der Sippe. Sie dienen einem freien Mann oder einer freien Frau. Sie haben kein Stimmrecht und nicht das Recht in der Öffentlichkeit Waffen zu tragen.
Das selbständige Ausüben eines Handwerkes ist ihnen untersagt.
Sie können jederzeit durch ihren Herren oder den Jarl in den Stand des freien Mannes / der freien Frau erhoben werden.

6. Handwerker und Krieger

… können alle freien Männer und Frauen werden.

Lagerleben, Handwerk, Schaukampf